Anlasslose SpeicherungJustizministerium veröffentlicht Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung will Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hervor, den das Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger.

Stefanie Hubig
– Alle Rechte vorbehalten Bundesregierung/Sandra Steins

Die Bundesregierung nimmt den dritten Anlauf für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das Justizministerium von SPD-Ministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und heute veröffentlicht.

Erneut versucht die Bundesregierung, den Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ zu vermeiden. Das Justizministerium nennt den Gesetzentwurf „IP-Adressspeicherung“. Tatsächlich geht es wieder um eine verpflichtende und anlasslose Speicherung von Daten aller Internet-Nutzer in Deutschland auf Vorrat. Und es geht um weit mehr Daten als nur IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein zentraler Streitpunkt in der deutschen Netzpolitik. Vor 20 Jahren haben zehntausende Menschen dagegen protestiert.

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Das neue Gesetz soll Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, IP-Adressen und Port-Nummern sämtlicher Nutzer drei Monate lang zu speichern. Das betrifft jeden Internet-Anschluss in Deutschland, ohne Anlass und ohne Verdacht auf eine Straftat.

Ermittler sollen anhand dieser Daten die Endnutzer identifizieren und ihre Bestandsdaten erhalten. Das passiert auch ganz ohne Vorratsdatenspeicherung. Im vergangenen Jahr hat allein die Deutsche Telekom fast 290.000 Abfragen zu IP-Adressen bekommen – wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Das Justizministerium hat beim Erarbeiten des Gesetzes mit den vier großen Mobilfunk-Netz-Betreibern gesprochen. Es gibt aber viel mehr Anbieter für Internet-Zugänge. Das Gesetz spricht von „circa 3.000 Verpflichteten, eine Marginalgrenze ist nicht vorgesehen“. Lokale WLAN-Anbieter wie Hotel-Betreiber sind ausgenommen. Ob öffentliche WLAN-Netze wie Freifunk betroffen sind, wird der weitere Gesetzgebungsprozess zeigen.

Kein Nachweis für Notwendigkeit

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Zombie der Netzpolitik. Es gab bereits eine EU-Richtlinie und zwei deutsche Gesetze. Alle Gesetze haben behauptet, die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und verhältnismäßig. Alle Gesetze waren unverhältnismäßig und rechtswidrig und wurden von höchsten Gerichten gekippt.

Statt die Daten aller Menschen ohne Anlass zu speichern, könnte man auch potentiell relevante Daten schnell einfrieren. In Österreich gibt es ein solches „Quick Freeze“-Verfahren. In Deutschland wurde das nie ausprobiert. Vor einem Jahr hat die Ampel-Regierung ein solches Gesetz vorgeschlagen. Es wurde jedoch nie beschlossen.

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Das Justizministerium behauptet erneut, dass ihre anlasslose Vorratsdatenspeicherung notwendig sei. Dafür gibt es jedoch keinen wissenschaftlichen Nachweis. Das Max-Planck-Institut für Strafrecht hat Strafverfolgung in Deutschland mit und ohne Vorratsdatenspeicherung untersucht. Das Ergebnis: Es gibt ohne Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken in der Strafverfolgung.

Kein Nachweis für Verhältnismäßigkeit

Selbst wenn die anlasslose Datenspeicherung notwendig wäre, müssen Umfang und Dauer der gespeicherten Daten auch verhältnismäßig sein. Das Gesetz schreibt eine Speicher-Dauer von drei Monaten vor. Diese Frist wird im Gesetz nicht konkret begründet.

Drei Monate sind ein politischer Kompromiss. In den Koalitionsverhandlungen wollte die Union sechs Monate, die SPD einen Monat, also haben sie sich auf drei Monate geeinigt. Laut Bundeskriminalamt „wäre eine Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen regelmäßig ausreichend“.

Die neue Vorratsdatenspeicherung soll nicht überprüft werden: „Eine eigenständige Evaluierung ist nicht erforderlich.“

E-Mails, Messenger und Apps

Das neue Gesetz geht weit über IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Ermittler sollen auch Internet-Dienste dazu verpflichten dürfen, Verkehrs- und Standortdaten mit einer „Sicherungsanordnung“ zu speichern. Das Gesetz spricht explizit von Over-The-Top-Diensten wie Messengern und Sprachanruf-Apps als Nachfolger von SMS und Telefonanrufen.

Zu den verpflichteten Diensten gehören auch E-Mail-Anbieter. Die sollen beispielsweise speichern, wann sich welche IP-Adresse bei welchem E-Mail-Postfach eingeloggt hat, die E-Mail-Adressen von Sender und Empfänger einer E-Mail sowie „die Daten aus dem Header der E-Mail“.

Eine solche „Sicherungsanordnung“ soll schon greifen, wenn die Ermittler diese Daten noch gar nicht „erheben“ dürfen. Die Dienste sollen diese Daten auf Zuruf bereits extra abspeichern, damit Ermittler die später abrufen können, auch wenn beispielsweise „der Kunde seinen Account […] selbst löscht“.

Funkzellenabfrage ohne Bundesgerichtshof

Darüber hinaus ändert das Gesetz auch die Vorgaben für die Funkzellenabfrage. Bei einer Funkzellenabfrage erhalten Ermittler alle Verbindungsdaten aller Mobilfunkgeräte, die in bestimmten Funkzellen eingeloggt waren.

Uns fehlen dieses Jahr noch 107.908 Euro.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte 2012 festgestellt, dass die Funkzellenabfrage regelmäßig Gesetze verletzt. Der Bundesgerichtshof hat vergangenes Jahr geurteilt, dass die Funkzellenabfrage nur noch bei besonders schweren Straftaten eingesetzt werden darf.

Das Gesetz dreht jetzt das Urteil des Bundesgerichtshofs zurück. Die Funkzellenabfrage soll wieder bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ eingesetzt werden dürfen. „Dies entspricht dem Verständnis der Praxis, bis die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist.“

Mehr Regulierung als EU

Das erste deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte die Bundesregierung damals noch mit einer EU-Richtlinie begründet. Diese gilt seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr.

EU-Kommission und EU-Staaten arbeiten aktuell an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Die deutsche Bundesregierung hätte die EU-Gesetzgebung abwarten können, statt kurz vorher ein deutsches Gesetz zu machen.

In anderen Politikbereichen fordert die Regierung weniger Bürokratie und weniger Regulierung für Unternehmen. Nun aber schafft die Bundesregierung neue Regulierung und neue Belastung – gegen den expliziten Willen der betroffenen Unternehmen und Anbieter.

SPD steht für Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht und fällt mit der SPD. Das erste deutsche Gesetz 2007 verantwortete SPD-Justizministerin Brigitte Zypries. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2010 gekippt. Das zweite deutsche Gesetz 2015 verantwortete SPD-Justizminister Heiko Maas. Das Bundesverfassungsgericht hat es 2023 gekippt.

Jetzt versucht es SPD-Justizministerin Stefanie Hubig zum dritten Mal. Erneut behauptet das Justizministerin, das Gesetz stehe „in Einklang mit Verfassungsrecht“ und sei „mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar“.

Das Gesetz geht jetzt ins Kabinett, dann in den Bundestag – und dann wieder vor das Bundesverfassungsgericht.

9 Ergänzungen

  1. Das Justizministerium führt hier einen juristischen Eiertanz auf, der selbst einen Zirkusartisten schwindelig machen würde: Während man dem Bürger die IP-Speicherung als „notwendiges Übel“ verkauft, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) längst klargestellt, dass eine anlasslose Totalerfassung der digitalen Bewegungsdaten so grundgesetzwidrig ist wie ein Hausverbot für das Volk im eigenen Parlament. Der EuGH betont gebetsmühlenartig, dass die IP-Adresse der „Generalschlüssel“ zur gesamten digitalen Existenz ist – wer sie kontrolliert, weiß nicht nur, wer der Täter ist, sondern auch, welche Krankheiten man googelt, welche politische Meinung man vertritt und wann man nachts einsam auf Dating-Seiten surft.
    ​Die beißende Pointe dabei: Das Ministerium ignoriert die strengen EuGH-Vorgaben zur „Unterscheidungslosigkeit“ und versucht mit juristischer Wortklauberei, eine „schwere Kriminalität“ so weit zu dehnen, dass am Ende doch wieder jeder verdächtig ist, der einen Router besitzt. Es ist eine rechtliche Geisterfahrt, bei der das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für ein Sicherheitsversprechen geopfert wird, das technisch ohnehin nicht einlösbar ist – ein parlamentarischer Offenbarungseid, der so tut, als könne man Freiheit schützen, indem man sie präventiv für alle abschafft, während die echten Verfassungsfeinde im Darknet über die naiven Versuche lachen, sie mit einer Paragraphenkette an die Leine zu legen, die nur den braven Bürger einschnürt.

  2. Da die SPD von Arbeitern nicht mehr gewählt wird, muss sie sich um Stimmen aus dem Beamten- und Sicherheitsapparat kümmern. So einfach ist das wohl, bzw. kaum anders zu erklären, dass dieser schlimme Zirkus zynischerweise schon wieder losgeht. Oder wie Jakob Augstein, selbst SPD-Mitglied, neulich sagte: Die SPD sei „ein wandelnder Toter der Politik, die in den Trümmern ihrer Vergangenheit lebe“ und sie habe „so was von fertig“.

    -Mal abgesehen davon, dass man einer künftig möglichen AfD-geführten Regierung oder mit solcher Beteiligung die Werkzeuge auch zur eigenen Verfolgung so schlüsselfertig in die Hände drückte…

  3. Eines verstehe ich nach wie vor nicht ganz an der VDS bzw vor allem im Bezug auf IP-Adressen (weil ja immer behauptet wird die wäre ja zur Kriminalitätsbekämpfung unbedingt soooo nötig):
    Es wird von den Providern anlasslos alles für einen gewissen Zeitraum gespeichert. Aber wann werden diese Daten denn letztendlich relevant?

    Bsp:
    Max Mustermann hat sich auf einer nicht legitimen Seite XY Musik runtergeladen.
    Aber
    a) er lässt sich im Zeitraum der Speicherung nichts zu Schulden kommen, wodurch Strafverfolger auf ihn aufmerksam werden könnten
    b) er ist auch nicht so doof, in sozialen Netzwerken usw damit zu prahlen.

    Sprich: Es gibt bis auf die (aktuell nach wie vor nur für den Provider sichtbare) IP-Adresse absolut keine Anhaltspunkte für irgendeine Straftat.
    Was also soll das bringen?

    Denn soweit ich die VDS verstanden habe, ist zwar die Speicherung anlasslos, aber Prüfungen und darauffolgende Aktionen immer anlassbezogen.
    Sprich: Sie dient lediglich dazu, von Personen, die bereits im Visier sind (!) zu prüfen, wo sie sich in letzter Zeit sonst noch rumgetrieben hat bzw mit wem sie in Verbindung stand.
    Zumindest verstehe ich das so…

    Bei Kommunikationsdaaten sieht das natürlich anders aus.
    Dadurch können wahrscheinlich auch alle Kommunikationspartner der Person innerhalb des Zeitraums ins Visier kommen…

    Oder sind wir mittlerweile soweit, dass auch diese Daten nicht nur anlasslos gespeichert sondern auch anlasslos kontrolliert werden sollen?

  4. Es ist wirklich ein Winter der Untoten. Nun darf kurz vor Weihnachten auch „Faxgerät der Überwachung“, die Vorratsdatenspeicherung, nochmal nach rund 20 Jahren Debatte kurz ausgemottet werden.

    Dabei liegen grundrechtsfreundlichere und effektivere Vorschläge längst auf dem Tisch. Quick Freeze verhindert, dass nach Straftaten wichtige Informationen gelöscht werden. Wir haben als D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt das Konzept der „Login-Falle“ entwickelt, das die Deanonymisierung von Nutzerkonten ermöglicht, die Hass verbreiten, sich Kindern nähern oder Online-Betrügereien durchführen.

    Der Vorschlag ist auch deshalb völlig verfehlt, weil er an der Realität des (digitalen) Lebens in 2025 vorbeigeht. Noch nie wurden mehr Daten über Menschen gesammelt und ausgewertet wie im Zeitalter des Überwachungskapitalismus. Wie solche oft privat erhobenen Daten auch von staatlichen Stellen missbraucht werden können, zeigt sich gerade in den USA. Die Gefahr für unsere liberalen Demokratien ist nun wirklich nicht zu wenig Überwachung, sondern das absolut überbordende Sammeln von Daten durch verschiedenste Institutionen. Hierfür scheint der aktuellen Regierung jedoch jedes Gespür verloren gegangen zu sein, was sich unter anderem an der Deregulierungsagenda im Datenschutzrecht oder dem völligen Desinteresse an der verfassungsrechtlich gebotenen Überwachungsgesamtrechnung zeigt.

    1. „nochmal nach rund 20 Jahren Debatte kurz ausgemottet werden.“

      Was ist diesmal anders? Ich vermute, dass die FDP damals mit ihrer Position im Radio war. Der dicke Kommentar lief aber so: „Datenschutz schön und gut, denk‘ er aber an die Kinder.“

      Wahrscheinlich gab es noch Experten und differenziertere Stimmen. Der Kommentar stösst auf, wegen Bildungsauftrag und 20 Jahren Debatte. Desweiteren wegen Mathematik, Physik und Biologie.

    2. Können Sie klar definieren, was Hass darstellt? Wie konkretisiert sich das? Bin auf eine Antwort gespannt. Hass ist es übrigens auch gewesen, dass Menschen wie ich – die sich nicht impfen lassen – alle möglichen Beleidigungen ertragen mussten, von allen Seiten. Nie habe ich deswegen jemanden gemeldet oder gar angezeigt, egal wo, denn so bin ich: tolerant, respektvoll, engagiert und zugleich aufrichtig. Aber heutzutage muss jeder und jede aufpassen, was gesagt wird. Das größte Problem wird also sein, dass sich viele Menschen zurückziehen, keine eigene Meinung mehr kundtun; ergo nichts mehr zu relevanten politischen Themen sagen und sich wohlmöglich – leider sozusagen – für eine Partei wie der AfD entscheiden. Sie kennen ja sicherlich den Chilling-Effekt, oder? Sowas tritt jetzt schon mehrfach ein. Arbeitskollegen von mir trauen sich nicht mehr, ihre Meinung zu äußern. Und das in Deutschland 2025

  5. Die taz hat dazu einen Pro und Kontra Artikel, getreu nach dem Motto „Menschenrechte, oder soll man es lassen“.

    Faszinierend, diese „linke“.

  6. Es scheint fast, dass Digitalisierung noch immer nicht in den Köpfen der politischen Führung angekommen ist. Bei der immer wieder dargebotenen Ignoranz gegenüber mehrfach gesprochenen und (ein-)eindeutigen, höchstrichterlichen Urteilen, sollte gerade ein Justizministerium zeigen, was Respekt gegenüber von Recht und Urteilen wirklich ist. Was kostet dieser erneut illegale Anlauf? Hier werden Steuergelder ausgegeben, die sicher deutlich besser an anderer Stelle wirken könnten. Die Notwendigkeit mantrahaft herbei zu reden ist nicht anderes als die verdeckte Missachtung der Würde aller Menschen, die einfach nur ihr Recht nutzen, sich als unbescholtene Nutzer frei im Netz zu bewegen. Zumindest jedoch frei von staatlicher, anlassloser Massenverfolgung und Überwachung.
    Die Krönung dieser Steuerverschwendung ist, die „Vorratsdatenspeicherung“ dann auch noch „IP-Adressspeicherung“ zu nennen. Wertes Justizministerium, das ist eine „Spezialoperation“, eine Schande und nicht ein Dienst am Souverän…

  7. Laut heise
    https://www.heise.de/hintergrund/Aus-fuer-digitale-Anonymitaet-Hubig-wagt-riskanten-Vorstoss-zur-IP-Speicherung-11123312.html

    soll es auch Verpflichtungen für Dienstanbieter wie E-Mail usw geben, Passwörter und Zugangsdaten herauszugeben
    „Einen weiteren sensiblen Punkt stellen die skizzierten Regeln zur Herausgabe von Passwörtern dar. Der Entwurf präzisiert, dass Ermittler Auskunft über solche sehr sensiblen Zugangsinformationen verlangen dürfen, sofern dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten wie Mord oder Terrorismus erforderlich ist. Damit würde jedoch eine technische Hemmschwelle fallen: Anbieter digitaler Dienste sollen grundsätzlich verstärkt verpflichtet werden, Passwörter im Rahmen der Bestandsdatenauskunft herauszugeben, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen geschützt wird“

    Und was natürlich auch nicht fehlen darf: Die Spionage schon nur bei einem „Verdacht“ zu machen

    „Während der Bundesgerichtshof (BGH) 2024 noch urteilte, dass dies nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt sein soll, sieht der Entwurf eine Lockerung vor. Demnach soll bereits der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung ausreichen, um die Standortdaten abzufragen.“

    Ich bekomme immer stärker das Gefühl, dass 2026 eine richtig üble Zeitenwende im Bezug auf (digitale) Menschenrechte eintreten wird. Sei es die EU mit ihrer „Going-dark-Gruppe“ oder unsere überwachungsfanatische, bürgerfeindliche Regierung.

    Was in aller Welt haben sich die Leute bloß gedacht, als sie Schwarz-Rot gewählt haben…?

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